Reiserücktritt
Hotel-Stornoversicherung
Produkte im Überblick:
1. Reiserücktritt-Versicherung
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen, Unfällen oder Schwangerschaften. Hier fällt ein Selbstbehalt von 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens € 25,- je Person / Objekt) an.
2. Reiseabbruch-Versicherung
Selbstbehalt: siehe Reiserücktritt-Versicherung
3. Reise-Assistance
Wichtige Hinweise:
Reiseart: gültig für alle gebuchten Arrangements eines Beherbergungsbetriebs, die der Hotelier / Vermieter direkt in Rechnung stellt
Geltungsbereich: Deutschland, seinen Anrainerstaaten und Italien
Reisepreis/Mietpreis: Maximal € 10.000,- je Arrangement
Reisedauer: Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Reise (vom Antritt der Reise bis zur Rückkehr).
Abschlusshinweise: Der Abschluss der Hotel-Stornoversicherung sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage, abzuschließen.
Versicherungsschutz besteht nur für die namentlich auf der Reisebestätigung/Versicherungspolice aufgeführte(n) Person(en) und wenn die Prämie dafür bezahlt ist.
Die Höhe der Prämie richtet sich in der Regel nach dem ausgewählten Versicherungsschutz, der Laufzeit des Vertrages und dem Preis der versicherten Reise. Prämien für höhere Reisepreise auf Anfrage.
Allgemeine Versicherungsbedingungen und Produktinformationen zu diesem Produkt:
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Prämien:
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